AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber, nachfolgend Kunde und Kundin genannt und Maria Thoma Make Up Artist, nachfolgend Maria Thoma genannt, gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle einer Änderung der AGB, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB. Die folgenden AGBs gelten für alle erteilten Aufträge.
Wird ihnen nicht umgehend widersprochen, gelten sie als vereinbart.
Der Kunde oder die Kundin verpflichtet sich, die AGB’s sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden oder der Kundin Maria Thoma zu Stande.

Vertragsbedingungen und Vertragsabschluss

2.1. Brautstyling, halbtags- und ganztags Pauschalen

  • Der Kunde oder Kundin bekommt nach Kontaktanfrage, welche per E-Mail, Telefonat oder Kontaktformular auftreten kann, ein schriftliches Angebot per E-Mail. Dieses Angebot ist 7 Tage gültig, solange wird der gewünschte Termin reserviert. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung des unterzeichneten Angebots. Mit Unterzeichnung des Angebots werden die zum Zeitpunkt der Unterschrift gültigen AGB akzeptiert, der Termin für den Kunden oder die Kundin reserviert und es handelt sich um eine verbindliche Auftragserteilung. Wenn seitens des Kunden oder der Kundin auf das Angebot nicht fristgemäß reagiert wird, erlischt die Reservierung und das Angebot ist nicht weiter gültig.
  • Maria Thoma – Make Up Artist verpflichtet sich zur gewissenhaften Beratung des Auftraggebers/der Auftraggeberin, zur Einhaltung von Hygienestandards und der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

2.2. Lash- und Browlifting, Augenstyling, Glam Styling

  • Der Kunde oder Kundin bekommt nach Kontaktanfrage, welche per E-Mail, Telefonat oder Kontaktformular auftreten kann, einen Termin zugesandt. Der Kunde oder die Kundin hat 24 Stunden Zeit, um den Termin zu- oder abzusagen – solange wird der Termin für den Kunden oder die Kundin reserviert. Wenn Maria Thoma nach 24 Stunden nach Mitteilung des Termins per Mail oder Telefon keine Annahme oder Ablehnung erhält, erlischt die Reservierung.
  • Maria Thoma – Make Up Artist verpflichtet sich zur gewissenhaften Beratung des Auftraggebers/der Auftraggeberin, zur Einhaltung von Hygienestandards und der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

Mitwirkungspflichten der AuftraggeberInnen

  1. Der Kunde oder die Kundin ist verpflichtet, jede Änderung seines/ihres Namens oder seiner/ihrer Anschrift unverzüglich bekannt zu geben.
  2. Der Kunde oder die Kundin, die ein Brautstyling bei Maria Thoma gebucht haben, ist verpflichtet Änderungen zu Ort und Uhrzeit der Hochzeit bekannt zu geben.
  3. Der Kunde oder die Kundin ist verpflichtet, Allergien, Unverträglichkeiten, Krankheiten, Entzündungen (Herpes, Bindehautentzündung oder ähnliches), Schwangerschaft oder aktuellen Behandlungen, im Vorhinein bekannt zu geben. In diesen Fällen muss der Kunde oder die Kundin Rücksprache mit einem Arzt halten, ob das Styling oder Lifting durchgeführt werden kann.

Haftung

Schadensersatzansprüche aus Verzug, Krankheit / Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Maria Thoma verursacht worden ist und/oder ein Personenschaden vorliegt.

Es ist Aufgabe des Kunden, Maria Thoma über eventuelle Allergien / Unverträglichkeiten / Krankheitsbilder von sich selbst oder gebuchten Modellen aufzuklären, bevor sie mit ihrer Arbeit beginnt. Maria Thoma übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen oder Schäden jeglicher Art, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Preise – Fahrtkosten – Zahlungsmodalitäten

Preise

  1. Alle Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. (Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG)
  2. Da Maria Thoma –Make Up Artist aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG Umsatzsteuerfrei ist, werden alle Beträge netto angeführt.

Sollte der Kunde oder die Kundin nachträglich zum Vertrag zusätzliche Leistungen buchen, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt. Verlängert sich die Arbeitszeit erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis (60,00€).

Zahlungsmodalitäten

  1. Bei gebuchten Aufträgen von Lash- und Browlifting und Augenstyling hat der Kunde oder die Kundin die Möglichkeit entweder vorab per Überweisung oder am Auftragstag die Rechnung bar zu begleichen.
  2. Bei gebuchten Halbtagespauschalen für Unternehmen ist die Bezahlung der Rechnungssumme vor Ort Bar zu zahlen oder bis spätestens 14 Tagen ab Rechnungsdatum in bar bzw. per Überweisung auf das Konto IBAN: AT123456789102, BIC: HYPNATWW zu bezahlen.
  3. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. des noch fälligen Betrags verrechnet. Für jede Mahnung von überfälligen Entgelten werden Mahnspesen in Höhe von netto € 12,- in Rechnung gestellt.

Bei Ganztags-Buchungen wird vorab eine Anzahlung zur Terminsicherung fällig. Diese ist laut Rechnung, wenn nicht anders vereinbart, sofort zu begleichen. Erst dann gilt der Termin als fest reserviert. Sollte es bei der Anzahlung zum Verzug durch den Kunden kommen, wird Maria Thoma den Kunden darauf hinweisen, bevor die Terminreservierung erlischt. Über den Verfall des Termins wird der Kunde ebenfalls informiert. Die Anzahlung zur Terminreservierung wird bei Terminabsage durch den Kunde nicht erstattet, unter Berücksichtigung des allgemeinen Widerrufsrechts.

Sonderregelung Hochzeitsstyling
Ein Hochzeitsstyling besteht in der Regel aus einem Probetermin. Um den Termin für das Brautstyling fix zu reservieren wird eine Anzahlung von € 80,00,- behoben.

Fahrtkosten

Für die An- und Abreise zum Auftragsort sind die ersten 35 Kilometer inkludiert, alle weiterem Kilometer werden mit 0,50€/km berechnet.

Die Arbeitszeit beginnt, sobald Maria Thoma ihre Anreise zum Auftragsort antritt. Bei Arbeitsbeginn vor 7.00 Uhr wird eine zusätzliche Pauschale von 20€/h berechnet.

Kündigung seitens des Unternehmens Maria Thoma – Make Up Artist

Das Unternehmen Maria Thoma-Make Up Artist ist berechtigt, den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Der/Die AuftraggeberIn kommt den Zahlungsverpflichtungen nicht nach (siehe Punkt 4.3.).
  • Der/Die AuftraggeberIn kommt seiner/ihrer Mitwirkungspflicht (siehe Punkt 3.) nicht nach

Rücktritt / Stornierung durch Kunde oder Kundin bei Lifting Terminen

Tritt der Kunde nach dieser Zeit von einem Lifting Termin zurück, fallen folgende Stornierungskosten an:

  • Absage 24h vorher: keine Stornierungskosten
  • Absage 12h vor dem Termin: 50% der Behandlung
  • Absage weniger als 12h davor: 100% der Behandlung

Sollte der Ausfall nicht zu Lasten des Kunden sein, kann von der Rechnung abgesehen werden. Bei Krankheit kann gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung ebenfalls von den Stornokosten abgesehen werden.

Nichterscheinen des Kunden oder der Kundin zum Termin

Erscheint der Kunde ohne Absage nicht zu einem vereinbarten Termin, fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars an, es sei denn, das Nichterscheinen ist unverschuldet. Maria Thoma behält es sich vor, das Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.

Ausfall durch Krankheit des Kunden oder der Kundin

Sollte der Kunde aufgrund von Krankheit den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist eine ärztliche Bestätigung vorzuweisen. In diesem Fall wird bezahlten, aber nicht geleistete Dienstleistungen rückerstattet. Es gibt keine Stornierungskosten.

Sonderregelung für Hochzeiten, Fotoshootings, Videodreh, ganz und halbtags Buchungen

Der Kunde oder die Kundin hat binnen 48 Stunden nach dem Probetermin Zeit vom Vertrag zurück zu treten, sofern er triftige Gründe für ein Nichtgefallen hat. In diesem Fall fallen keine weiteren Kosten an.

Bei einem Rücktritt nach 48 Stunden fallen folgende Stornierungskosten an:

  • 3 Wochen vor Termin – 100% des Honorars
  • 6 Wochen vor Termin – 50% des Honorars

In diesen Fällen sind die Beträge mit dem Rücktritt sofort fällig.

Ist im Falle eines Rücktritts bereits ein Probetermin geleistet worden, besteht aufgrund der bereits geleisteten Arbeit kein Anspruch auf Erstattung des Betrages vom Probetermin.

Ausfall durch Krankheit von Maria Thoma

Im Krankheitsfall von Maria Thoma ist diese bemüht die Kontaktdaten von weiteren Stylisten an den Kunden zu übergeben. Eine Garantie, dass diese den Kunden annehmen, kann jedoch nicht gegeben werden. Bereits bezahlte, aber noch nicht geleistete Dienstleistungen werden in diesem Fall dem Kunden oder der Kundin rückerstattet.

Widerrufsrecht

Der Kunde oder die Kundin hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde oder die Kundin Maria Thoma mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Widerrufsformular, Telefonat oder  E-Mail)  über  Ihren  Entschluss,  diesen  Vertrag  zu  widerrufen,  informieren.  Der Kunde oder die Kundin   können  dafür  das  unter www.mariathoma-makeupartist.com Kontaktformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Wenn der Kunde oder die Kundin  diesen  Vertrag  widerrufen,  hat Maria Thoma  alle  Zahlungen,  die  vom Kunden oder der Kundin erhalten  haben,  unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,  an  dem  die  Mitteilung  über  Ihren  Widerruf  dieses  Vertrags  bei  uns  eingegangen  ist.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist ein Rücktritt vom Vertrag – mangels abweichender Vereinbarung – ausschließlich gegen Bezahlung des vereinbarten Gesamtbetrages möglich.

Mängel

Der Kunde wird daraufhin gewiesen, dass alle Dienstleistungen stets dem künstlerischem Gestaltungsspielraum von Maria Thoma unterliegen. Mängel an der Leistung von Maria Thoma muss der Kunde unverzüglich während der laufenden Arbeit und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, gilt die erbrachte Leistung als akzeptiert.

Sonderreglung Hochzeiten

Der Kunde hat während und binnen 48 Stunden nach dem Probetermin Zeit, Mängel oder Unstimmigkeiten mit Maria Thoma abzuklären und ggf. einen weiteren Probetermin zu vereinbaren. Tut er dies nicht, gilt die erbrachte Leistung als akzeptiert.

Verwendung von Bildmaterial

Die Visagistin ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung sie seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber oder die Auftraggeberin auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch die Visagistin einverstanden ist/sind.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand werden der Standort der Firma Maria Thoma Make-up Artist (St. Pölten) sowie die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.